Neue EU-Verordnung am Start
Am 23.01.2019 wurde die neue EU-Verordnung 2019/103 erlassen, eine Änderungsverordnung zur DVO (EU) 2015/1998. Die Verordnung tritt am 01.02.2019 in Kraft.
Neben den Änderungen beispielsweise zu Kapitel 1 Vorschriften für Flugbesatzungsausweise der Union und Flughafenausweise oder die Aufnahme von Schuh-Metalldetektoren (SMD-Geräte) und Schuh-Sprengstoffdetektoren (SED-Geräte) in Kapitel 4 sowie 12 betrifft der Großteil der Änderungen Kapitel 11.
Hier sind insbesondere die neuen Regelungen für Zuverlässigkeitsüberprüfungen bzw. erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Bedeutung, ein Erfordernis das jedoch erst ab dem 31.12.2020 vollständig Gültigkeit erlangt. Bedeutet jedoch, dass sich der Zeitraum grundsätzlich bei der normalen Zuverlässigkeitsüberprüfung auf 3 Jahre und die der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung auf 12 Monate verkürzt.
Zusammenfassend sind folgende Themenbereiche betroffen:
Betroffen sind u.a. folgende Themenbereiche, insbesondere auch die der sicheren Lieferketten:
Einstellung von Personal
- Schaffung von Maßnahmen zur Sensibilisierung des Personals
- Schaffung einer Sicherheitskultur im Unternehmen
- Aufnahme einer entsprechenden Beschreibung in den Sicherheitsprogrammen der Unternehmen
Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Einführung einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung für Personen, die Kontrollen und Zugangskontrollen oder andere Sicherheitskontrollen in Sicherheitsbereichen durchführen oder die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrollen übernehmen, müssen eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung absolvieren (Laufzeit 12 Monate)
- Personen, die Kontrollen und Zugangskontrollen oder andere Sicherheitskontrollen in anderen Bereichen als Sicherheitsbereichen durchführen oder die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrollen übernehmen oder die unbegleiteten Zugang zu Luftfracht und Luftpost, Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen haben, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, müssen eine erweitere (Laufzeit 12 Monate) oder eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung (Laufzeit drei Jahre) erfolgreich absolviert haben.
Hier entscheidet die zuständige Behörde nach Maßgabe der anwendbaren nationalen Vorschriften, ob eine erweiterte oder eine normale Zuverlässigkeitsüberprüfung durchzuführen ist.
Auch Ausbilderinnen und Ausbilder unterliegen der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung!
Schulung von Personal
- Aufnahme des Themas „Innentäter“ in alle Schulungen: „Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen.“
Sie haben Interesse, schnell und aktuell mehr Informationen zu erhalten? Melden Sie sich unter www.awias.com zu unserem Newsletter an!