Wie Sie sicherlich wissen, gilt für (Luft-)Sicherheitsbeauftragte ein 5-jähriges Fortbildungsintervall. Die Laufzeitberechnung beginnt am Tag nach Beendigung der Erstschulung bzw. immer nach Beendigung einer Fortbildung. Verpassen Sie bitte nicht das Enddatum, da Sie, sollten Sie innerhalb dieser 5 Jahre keine Fortbildung absolviert haben, erneut die gesamte Schulung 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 durchlaufen müssen.
Dazu hat das Luftfahrt-Bundesamt nun die neuen Schulungsinhalte der Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte für das Jahr 2021 bekannt gegeben. Auch für das Jahr 2021 hat das LBA die Dauer der Fortbildung auf 4 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, die mit einer Lernerfolgskontrolle abzuschließen ist.
Achtung: Die Schulung gemäß Ziffer 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes wird künftig nicht mehr für die Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten anerkannt. Bitte beachten Sie das, damit Sie zukünftig erfolgreich fortgebildet werden!
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Das Sprengstoff-Spürhundeteam – das am besten überwachte „Kontrollgerät“
Wenn es um die Luftsicherheit geht, arbeiten Menschen, Technik und Tiere Hand in Hand. [...]
Fortbildung für Luftsicherheits-Ausbilderinnen und -Ausbilder 2026
Die im Februar 2025 begonnene Tradition wird fortgeführt: Dirk, der den Staffelstab übernommen hat, [...]
AWiAS stellt ein – aktuelle Stellenangebote
Wir stellen ein! Unser Team wächst stetig, und mit neuen Projekten und innovativen Ideen [...]
Bedrohung erkennen: Schulung zu improvisierten Brandsätzen
In den Schulungen für Kontrollpersonal ist ein wesentlicher Bestandteil die Vermittlung zu USBV, also Spreng- [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











