Wie Sie sicherlich wissen, gilt für (Luft-)Sicherheitsbeauftragte ein 5-jähriges Fortbildungsintervall. Die Laufzeitberechnung beginnt am Tag nach Beendigung der Erstschulung bzw. immer nach Beendigung einer Fortbildung. Verpassen Sie bitte nicht das Enddatum, da Sie, sollten Sie innerhalb dieser 5 Jahre keine Fortbildung absolviert haben, erneut die gesamte Schulung 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 durchlaufen müssen.
Dazu hat das Luftfahrt-Bundesamt nun die neuen Schulungsinhalte der Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte für das Jahr 2021 bekannt gegeben. Auch für das Jahr 2021 hat das LBA die Dauer der Fortbildung auf 4 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, die mit einer Lernerfolgskontrolle abzuschließen ist.
Achtung: Die Schulung gemäß Ziffer 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes wird künftig nicht mehr für die Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten anerkannt. Bitte beachten Sie das, damit Sie zukünftig erfolgreich fortgebildet werden!
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Mehr Neuigkeiten
Luftfrachtersatzverkehr Großbritannien ab 1. Januar 2021
Aus gegebenem Anlass möchten wir über folgende Regelung informieren, welche die Europäische Kommission für [...]
WBT 11.2.6 LBA Zulassung
Unser Web Based Trainings (WBT) für die Schulung 11.2.6 wurde vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt. Wir [...]
X-RAY TUTOR 4 ab sofort erhältlich + Infowebinar
Der X-RAY TUTOR 4 von CASRA ist eine fortschrittliche und zuverlässige Trainings- und [...]
Arbeiten im Home-Office – RegB
Die Duldung der Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung aus dem Homeoffice wurde aufgrund der [...]