Wie Sie sicherlich wissen, gilt für (Luft-)Sicherheitsbeauftragte ein 5-jähriges Fortbildungsintervall. Die Laufzeitberechnung beginnt am Tag nach Beendigung der Erstschulung bzw. immer nach Beendigung einer Fortbildung. Verpassen Sie bitte nicht das Enddatum, da Sie, sollten Sie innerhalb dieser 5 Jahre keine Fortbildung absolviert haben, erneut die gesamte Schulung 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 durchlaufen müssen.
Dazu hat das Luftfahrt-Bundesamt nun die neuen Schulungsinhalte der Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte für das Jahr 2021 bekannt gegeben. Auch für das Jahr 2021 hat das LBA die Dauer der Fortbildung auf 4 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, die mit einer Lernerfolgskontrolle abzuschließen ist.
Achtung: Die Schulung gemäß Ziffer 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes wird künftig nicht mehr für die Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten anerkannt. Bitte beachten Sie das, damit Sie zukünftig erfolgreich fortgebildet werden!
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Besser kommunizieren. Konflikte souverän lösen. Zusammenarbeit stärken.
Konstruktive Kommunikation – humorvoll erklärt: Es reicht nicht, zu sagen: „Du bist ein Idiot.“ [...]
Alexander Schott ist neuer Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes
Zum 1. August 2026 hat Alexander Schott das Amt des Präsidenten des Luftfahrt-Bundesamtes übernommen. [...]
Save the Date – AWiAS Aviation Days 2027
Frei nach dem Motto „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ freuen wir uns, bereits [...]
Prüfungsanmeldungen – zurück zur Sammelbestellung
Es gab ordentlich Gegenwind für das Luftfahrt-Bundesamt, als bekannt wurde, dass Prüfungsanmeldungen für mehrere [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











