Wie Sie sicherlich wissen, gilt für (Luft-)Sicherheitsbeauftragte ein 5-jähriges Fortbildungsintervall. Die Laufzeitberechnung beginnt am Tag nach Beendigung der Erstschulung bzw. immer nach Beendigung einer Fortbildung. Verpassen Sie bitte nicht das Enddatum, da Sie, sollten Sie innerhalb dieser 5 Jahre keine Fortbildung absolviert haben, erneut die gesamte Schulung 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 durchlaufen müssen.
Dazu hat das Luftfahrt-Bundesamt nun die neuen Schulungsinhalte der Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte für das Jahr 2021 bekannt gegeben. Auch für das Jahr 2021 hat das LBA die Dauer der Fortbildung auf 4 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, die mit einer Lernerfolgskontrolle abzuschließen ist.
Achtung: Die Schulung gemäß Ziffer 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes wird künftig nicht mehr für die Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten anerkannt. Bitte beachten Sie das, damit Sie zukünftig erfolgreich fortgebildet werden!
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