Erlassen wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2020/111 der Kommission vom 13. Januar 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Bezug auf die Zulassung von Ausrüstungen für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt sowie in Bezug auf Drittländer, die anerkanntermaßen Sicherheitsstandards anwenden, die den gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt gleichwertig sind.
Sofern Sie weitere Fragen zu der Verordnung haben, melden Sie sich einfach bei uns. Wir sind Ihnen gerne behilflich!

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Luftsicherheit aus der Praxis – Warum es Zeit für echten Austausch ist
Was passiert, wenn zwei Ausbilderinnen der Luftsicherheit sich offen und ehrlich über ihren Berufsalltag, [...]
Altersruhesitz gesucht – Dea sucht ein neues Zuhause
Unsere Sprengstoffspürhündin Dea geht in den wohlverdienten Ruhestand Sie hat jahrelang zuverlässig für Sicherheit [...]
Newsletter der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS)
Das BSI informiert regelmäßig zu Themen der Cybersicherheit mit einem Newsletter. Sollten Sie diesen [...]
Rückblick: AWiAS Aviation Days 2025 in Hamburg
Zwei Tage voller Austausch, Impulse und persönlicher Begegnungen: Die AWiAS Aviation Days 2025 im [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!