Seit dem 6. Januar 2026 ist die Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) in das neue Portal des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik integriert. Ziel ist ein zentraler, digitaler Zugang zu Informationen, Services und Sicherheitsmeldungen rund um Cyber-Sicherheit und NIS-2.
Mit der Einführung des Portals ändern sich die Teilnahmeprozesse grundlegend. Wichtig für alle bisherigen und künftigen ACS-Teilnehmer: Eine Neuregistrierung ist verpflichtend. Das bisherige formularbasierte Verfahren wurde abgelöst. Die Teilnahme an der ACS ist künftig ausschließlich über das neue BSI-Portal möglich. Unternehmen, die bereits Teilnehmer sind, müssen sich spätestens bis zum 31. Januar 2027 neu registrieren, andernfalls erlischt die Teilnehmerschaft automatisch.
Neue Teilnahmebedingungen
Im Zuge der Umstellung wurden außerdem neue Teilnahmebedingungen eingeführt. Diese gelten für alle Teilnehmer der Allianz für Cyber-Sicherheit und bilden die Grundlage für die zukünftige Nutzung der Angebote im BSI-Portal. Die neuen Bedingungen werden separat per E-Mail bereitgestellt und sollten sorgfältig geprüft werden.
Unsere klare Empfehlung
Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Unternehmen im neuen BSI-Portal registriert ist, und führen Sie die erforderliche Neuregistrierung zeitnah durch. Bestätigen Sie dabei auch den Newsletter-Bezug aktiv, um weiterhin alle wichtigen Informationen der ACS zu erhalten.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch künftig vollständig vom Leistungsangebot der Allianz für Cyber-Sicherheit profitiert.
Update: Am 9. Januar 2026 hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) neue Muster-Dokumente für das Cyber-Luftsicherheitsprogramm veröffentlicht.
Mit dieser Aktualisierung wurden die Dokumente an die im November veröffentlichten neuen Grundsätze zur Anwendung der Cybersicherheitsmaßnahmen angepasst.
Aus den überarbeiteten Mustern ergeben sich mehrere inhaltliche und organisatorische Änderungen, die für Unternehmen unmittelbar relevant sind:
- Die bisherige Rolle des „Cyber-Sicherheitsbeauftragten“ wurde umbenannt. Künftig ist eine „Ansprechperson Cybersecurity“ zu benennen, die als zentrale Kontaktstelle für Cybersecurity-Themen fungiert.
- Die Registrierung im Melde- und Informationsportal des BSI ist nun verpflichtend und nicht mehr optional.
- Das Cyber-Luftsicherheitsprogramm ist nun verpflichtend als Kritische Infrastrukturen im Sinne der KIKS definiert und muss zusätzlich zum Zugang zur EU-Datenbank entsprechend berücksichtigt werden.
- Das Kapitel „Cybersicherheitsreaktionsplan“ wurde deutlich erweitert.
- uvm.
https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/Cybersecurity/Cybersecurity_node.html
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