Seit dem 01.01.2023 sind Unternehmen verpflichtet, das Personal nach competency-based training and assessment – CBTA zu schulen und nicht mehr nach Personalkategorien. Zweck des CBTA sind zielgerichtete Schulungen, um qualifizierte Arbeitskräfte zu erhalten.
Arbeitgeber müssen jetzt den Zweck und das Ziel des kompetenzorientierten Schulungsprogramms festlegen. Dabei ist insbesondere die Funktion, die das Personal verantwortlich ausübt, zu berücksichtigen und vorab in einem Assessment festzustellen.
Folgende Schritte sind für das Assessment durchzuführen:
Schritt 1: Definition der Tätigkeiten
Schritt 2: Evaluierung der Tätigkeiten
Schritt 3: Evaluierung der erforderlichen Kenntnisse
Schritt 4: Festlegung der Schulungsinhalte und Zeitvorgaben
Weiterhin bestehen Erfordernisse, sollten Situationen auftreten, in denen ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin nicht kontinuierlich der Arbeitstätigkeit nachgehen kann. In diesen Fällen ist vom Arbeitergeber immer vor Aufnahme der Tätigkeit sicherzustellen, dass eventuell aufgetretenen Sicherheitslücken gefüllt werden.
So gibt die IATA Beispiele vor, an die man sich anlehnen kann, aber nicht muss. Es verbleibt beim Arbeitgeber, eine Regelung zu etablieren, die für sein Personal Gültigkeit besitzt.
Die erwähnten Beispiele der IATA lauten:
- Bei einer Abwesenheit von bis zu 3 Monaten sind den Mitarbeitern/-innen die Änderungen oder Neuerungen in den gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Damit verbunden ist gleichzeitig, deren Verständnis für diese Änderungen/Neuerungen sicherzustellen.
- Liegt die Abwesenheit zwischen 3 und 12 Monaten hat zusätzlich zu dem oben Genannten eine praktische Beurteilung zu erfolgen, z.B. in Form einer „Runde am Arbeitsplatz“ oder durch eine Simulation. Der Arbeitgeber muss dem/der Angestellten einen kurzen Bericht mit Beobachtungen zur Verfügung stellen. Daraus haben jegliche erkannte Kenntnislücken hervorzugehen sowie die Informationen und Anforderungen, die notwendig sind, um auf das aktuell nötige Befähigungsniveau zu kommen.
- Ab einer Abwesenheit von 12 oder mehr Monaten ist zwingend eine Wiederholungsschulung erforderlich.
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gern an uns.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Neues Cyber-Sicherheitsprogramm verfügbar
Das LBA hat für das Cyber-Luftsicherheitsprogramm ein Muster zur Verfügung gestellt. Dieses finden Sie [...]
Beginn des Übergangszeitraums für die europaweite Zulassung von Transporteuren
Das Luftfahrt-Bundesamt hat Informationen zum Beginn des Übergangszeitraums für die europaweite Zulassung von Transporteuren [...]
Neues für bekannte Versender und reglementierte Beauftragte
Das Luftfahrt-Bundesamt hat am 01.07.2026 auf seiner Homepage neue Mustervorlagen für die Sicherheitsprogramme der [...]
Neue Podcastfolge: Pragmatismus oben, Papierkrieg unten
Was passiert eigentlich wirklich zwischen politischen Zielen und gelebter Praxis in der Luftsicherheit? In [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











