Mit der neuen Mustervorlage für die Sicherheitsprogramme wurde vom LBA gleichzeitig festgelegt, dass neben den erfolgten „Nachholschulungen“ und den kontinuierlichen Schulungen nun auch zusätzlich jährlich eine interne Sensibilisierung zu diesem Thema nachweislich durchzuführen ist.
Eine zeitliche Vorgabe dazu besteht nicht und auch keine Vorgabe, dass diese zwingend durch einen Ausbilder zu erfolgen hat. Sie haben also die Möglichkeit, Ihr Personal z.B. durch den/die Sicherheitsbeauftragte/n sensibilisieren zu lassen. Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung dieser Maßnahme.
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