Auch, wenn die DVO (EU) 2015/1583 einen Abschub bis 2021 gewährt, befassen sich bereits jetzt Unternehmen mit diesem akuten Thema. Für die Luftsicherheit warten wir auf Vorgaben der Behörden. Hier sagt die erwähnte EU-Verordnung:
Auszug:
„Durch Umsetzung dieser Standards in EU-weit geltende Durchführungsrechtsakte für die Luftsicherheit wird sichergestellt, dass die zuständigen Behörden Verfahren für einen angemessenen, praktikablen und rechtzeitigen Austausch relevanter Informationen festlegen und umsetzen, um andere nationale Behörden und Agenturen, Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen und andere beteiligte Akteure zu unterstützen, wirksame Sicherheitsrisikobewertungen in Bezug auf ihre Tätigkeiten durchzuführen, und ihnen somit unter anderem bei der Durchführung wirksamer Sicherheitsrisikobewertungen im Bereich der Cybersicherheit und bei der Umsetzung von Maßnahmen gegen Cyberbedrohungen Unterstützung zu leisten.“
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