Die Versender wurden aufgrund der neuen Anforderungen des LBA hinsichtlich der Verpackung von ihren reglementierten Beauftragten angeschrieben. Sie sollen zukünftig die Verpackungen diesen Anforderungen anpassen, da sie ansonsten Gefahr laufen, dass ihre Waren als unsicher, high risk oder Retouren behandelt werden müssen.
Die Behörde hatte auch darauf hingewiesen, dass dies unabhängig von der Einhaltung der sicheren Lieferkette erforderlich ist.
Am vergangenen Wochenende führte das Luftfahrt-Bundesamt eine gezielte Aktion zur Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben am Flughafen Frankfurt durch. In deren Zusammenhang wurden eine Vielzahl von Sendungen als „unsicher“ eingestuft, da diese nach Ansicht des LBA nicht manipulationssicher verpackt waren. Dies hat zu einer Welle von Verlautbarungen durch Handlingsagenten und Lagerbetreiber geführt.
Folgende Vorgaben wurden beispielsweise vorgegeben:
- Holzverpackungen mit Schrauben – hier sollen alle Schrauben durch farbliche Markierungen gekennzeichnet werden.
- Holzverpackungen, die genagelt sind, seien zusätzlich zu bändern oder mit Klebesiegeln zu sicher, die sich nicht rückstandslos entfernen lassen.
- Nur durchsichtige Folierungen sind erlaubt.
- Folierungen sind zusätzlich mit einem Sicherheitsklebeband zu sichern, das sich nicht rückstandslos entfernen lässt.
- Alle Öffnungen / Stöße von Kartons sind vollständig mit einem Sicherheitsklebeband zu verschließen, das sich nicht rückstandslos entfernen lässt.
- Paletten mit hohlen Füßen dürfen nicht mehr verwendet werden (z.B. Inka-Paletten).
Wir können dazu nur sagen, dass die EU Verordnung von der manipulationssicheren Verpackung spricht, die notwendig einzuhalten ist. Details, wie diese auszusehen hat, sind nicht gesetzlich geregelt. Eine Veröffentlichung neuer (ggf. aufgrund einer aktuell erhöhten Gefährdungssituation) erforderlicher zusätzlicher Maßnahmen durch die Ministerien oder das LBA als ausführende Behörde ist bislang nicht erfolgt.
Da die Versender ihre Verpackungsarten in ihren Sicherheitsprogrammen inkl. Bildmaterial festgeschrieben haben, diese Programme auch durch das LBA genehmigt wurden, stehen sie jetzt vor dem großen Rätsel, warum ein Referat einer Behörde ihre Verpackung genehmigt und als „sicher“ akzeptiert, während das gleiche Referat, aber andere Bearbeiter, die reglementierten Beauftragten auffordert, diese genehmigten Verpackungen als unsicher anzusehen.
Auch hier verweisen wir – wie bereits in unserem vorherigen Newsletter – darauf, dass Sie Ihre Verbände informieren, die im Dezember 2024 an der mit dem LBA initiierten Verbändebesprechung teilnehmen werden.
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