Über verschiedene Kanäle wurde ein Bild verteilt, dass scheinbar aufzeigt, wie das LBA die zukünftigen Rezertifizierungen für Kontrollpersonal plant.
Mit der neuen Verordnung (EU) 2025/920 wurde festgelegt (Auszug):
11.3.3 Der Prozess der erneuten Zertifizierung oder Zulassung muss Folgendes umfassen:
- a) eine Theorieprüfung oder ein Auswahlgespräch zur Bewertung der für die Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Theoriekenntnisse der Personen und
- b) eine Bewertung der betrieblichen Leistung, die alle zugewiesenen Funktionen umfasst, oder eine praktische Prüfung zur Bewertung der für die Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Kompetenzen wie von der zuständigen Behörde festgelegt und
- c) einen standardisierten Bildauswertungstest für Personen, die Röntgen- und EDS-Geräte bedienen.
11.3.4 Die Theorieprüfung oder das Auswahlgespräch muss aus einer Reihe von erörterten Fragen und/oder Themen bestehen, die eine hinreichend umfassende und gründliche Bewertung der Kenntnisse des Bewerbers ermöglichen.
11.3.5 Der standardisierte Bildauswertungstest muss aus einer Anzahl von Bildern unterschiedlichen Schwierigkeitsgrads bestehen, die eine hinreichende Bewertung der für die zugewiesenen Funktionen relevanten Kenntnisse und Interpretationsfähigkeiten des Bewerbers in Bezug auf alle Kategorien verbotener Gegenstände ermöglichen.
Die Unternehmen, die Kontrollpersonen beschäftigen, sind in Sorge – und das zu Recht! Noch immer bleibt die Theorieprüfung im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ein großes Mysterium. Die Fragen sind ausschließlich einem engen Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Referat S2 in Braunschweig bekannt.
Besonders problematisch: Das LBA ist nicht verpflichtet, ausschließlich auf einen bestehenden Prüfungsfragenkatalog zurückzugreifen, sondern kann jederzeit neue Fragen entwickeln. Für Ausbilderinnen und Ausbilder bedeutet das: Eine gezielte Vorbereitung der Teilnehmenden ist schlicht unmöglich.
Man könnte nun argumentieren, dass eine detailgenaue Kenntnis der Prüfungsfragen nicht erforderlich sei, da das Personal im Anschluss ohnehin in der Praxis geschult wird. Doch die Realität sieht anders aus: Seit Mitte 2023 liegt die Durchfallquote bei Theorieprüfungen bei erschreckenden rund 90 % – wie eine Umfrage des BDLS unter den Mitgliedsunternehmen ergab.
Interviews mit Prüflingen zeigen die Ursachen:
- unklare Fragestellungen, die mehrere Interpretationen zulassen
- fehlende Transparenz bei der Bewertung, da scheinbar bestimmte Schlüsselwörter in der Antwort zwingend erwartet werden
- fehlende Nachvollziehbarkeit der Bewertungsmaßstäbe
Statt die Ursachen bei den Prüfungsfragen zu suchen, hat das LBA reagiert, indem es die Schulungsdauer von 100 auf 200 Unterrichtseinheiten verdoppelt hat. Bis heute verweigert die Behörde allerdings die Antwort auf die entscheidende Frage: Hat sich die Bestehensquote dadurch tatsächlich verbessert?
Wir haben große Zweifel. Und wir sind überzeugt: Nur durch transparente Prüfungsverfahren, nachvollziehbare Fragestellungen und eine enge Zusammenarbeit mit der Branche lassen sich faire und fachgerechte Prüfungen sicherstellen.
Mit der Erkenntnis aus diesen Erstprüfungen wächst die Sorge hinsichtlich der anstehenden Rezertifizierungen. Sollten diese in der gleichen Form durchgeführt werden, wie es derzeit die Gerüchteküche vermuten lässt, droht eine fatale Entwicklung: Was passiert, wenn erfahrenes – und vor allem fachlich hervorragend geeignetes – Personal an dieser Hürde scheitert? Wie sollen neue Kräfte für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewonnen werden, wenn ständig das Damoklesschwert des Jobverlustes über ihnen schwebt?
Verstehen Sie uns bitte nicht falsch: Wir wollen unbedingt gut ausgebildetes und geprüftes Personal in der Luftsicherheit sehen. Aber das gelingt nur mit fachbezogenen, fairen und transparenten Prüfungen – nicht mit einer Intransparenz, die engagierte Menschen demotiviert und die Branche gefährdet.
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