Das Luftfahrt-Bundesamt hat auf seinen Internetseiten eine erneute Verlängerung der Statusvergabe aus dem Home-Office veröffentlicht.

Aufgrund der andauernden Situation und der in § 28b Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) genannten Maßnahme zur Kontaktreduktion in Gestalt der Tätigkeitsausführung in der Wohnung wird eine Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung aus dem Home-Office weiterhin- zunächst bis zum 19. März 2022 – gestattet.

Dies betrifft die Überprüfung der Beteiligten der sicheren Lieferkette anhand der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette sowie die Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung aufgrund belegbar durchgeführter Kontrollen und Sicherheitskontrollen.

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