Da es bis heute keine Information aus dem Luftfahrt-Bundesamt gibt, ob eine weitere Duldung aus dem HomeOffice gegeben wird, läuft diese Möglichkeit am 19. März 2022 aus.
D.h. die Überprüfung der Beteiligten der sicheren Lieferkette anhand der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette und damit verbunden die Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung aufgrund belegbar durchgeführter Kontrollen und Sicherheitskontrollen läuft aus. Die Duldung endet i. S. d. § 28b Absatz 7 IfSG spätestens mit Ablauf des 19. März 2022.
Sollte sich daran etwas ändern, halten wir Sie selbstverständlich informiert.
Das Luftfahrt-Bundesamt hat auf seinen Internetseiten eine erneute Verlängerung der Statusvergabe aus dem Home-Office veröffentlicht.
Aufgrund der andauernden Situation und der in § 28b Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) genannten Maßnahme zur Kontaktreduktion in Gestalt der Tätigkeitsausführung in der Wohnung wird eine Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung aus dem Home-Office weiterhin- zunächst bis zum 19. März 2022 – gestattet.
Dies betrifft die Überprüfung der Beteiligten der sicheren Lieferkette anhand der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette sowie die Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung aufgrund belegbar durchgeführter Kontrollen und Sicherheitskontrollen.
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