Das LBA hat die Beteiligen der sicheren Lieferkette in einem Rundschreiben darüber informiert, dass derzeit keine Vor-Ort-Kontrollen seitens des LBA durchgeführt werden und folgende Regelung Anwendung findet:
Ablaufende Zulassungen von bekannten Versendern und reglementierten Beauftragten, können ohne Vor-Ort-Kontrolle, beginnend ab ihrem Ablauf, um einen Zeitraum von drei Monaten verlängert werden.
Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Verlängerung der Zulassung, unter Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Neuzulassungen werden aufgrund der aktuellen Lage nicht ausgesprochen, da die Vor-Ort-Kontrollen zur Zeit ausgesetzt sind. Über Änderungen bestehender Zulassungen, bei denen keine Vor-Ort-Kontrolle notwendig ist, entscheidet das LBA dennoch.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
LBA wird zuständige Behörde für die Aufsicht über Bodenabfertigungsdienste
Am 27. März 2025 sind die europäischen Durchführungsverordnungen (EU) 2025/20, 2025/21, 2025/22, 2025/23 sowie [...]
Neue EU‑Verordnung 2026/247: Harmonisierung der Qualitätskontrolle in der Luftsicherheit
Neue Verordnung (EU) 2026/247 vom 2. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]
AWiAS hat kompetente Personen 😉
Schon verschiedentlich haben wir darüber berichtet, welche umfangreichen Anforderungen Hund und Hundeführer/Hundeführerin in der [...]
Staatsmodernisierung & Bürokratierückbau
Vor kurzer Zeit wurden die Verbände gebeten, Vorschläge für eine Staatsmodernisierung und einen Bürokratierückbau [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











