Es gibt viele Begriffe, die man vermutlich nur versteht, wenn man in der Luftsicherheit arbeitet. Und selbst das ist kein Garant.

Wenn im Sprachgebrauch einer zum anderen sagt:
„Ich bin Fünfer. Bist du Neuner oder Achter?“

Dann meint er damit:
Er ist als Kontrollperson im Passagierbereich gemäß § 5 LuftSiG tätig und fragt sein Gegenüber, ob dieses als Kontrollperson im überlassenen Bereich gemäß § 9 LuftSiG oder gemäß § 8 LuftSiG am Flughafen eingesetzt ist.

Es kann aber auch sein, dass eigentlich die Fracht gemeint ist, also § 9a LuftSiG. Aber so genau nehmen es viele dann doch nicht und lassen das „a“ einfach weg, was dann manchmal zu völliger Verwirrung führt. 😅

Und wenn am Flughafen per Lautsprecher Herr Schmidt aufgefordert wird, endlich zur Sicherheitskontrolle zu kommen, ist das streng genommen ebenfalls falsch.

Denn die EU-Verordnung unterscheidet sehr genau zwischen einer Kontrolle und einer Sicherheitskontrolle.

Herr Schmidt müsste also eigentlich aufgefordert werden, zur Kontrolle zu erscheinen, wenn er seinen Flug noch erreichen möchte.

Auch die zuständigen Behörden sind bei diesen beiden Begrifflichkeiten übrigens nicht immer ganz sattelfest. Das ist besonders charmant, wenn man bedenkt, wie pingelig genau bei ihrem „Klientel“ sonst auf jede Formulierung, jedes Komma und jede Begrifflichkeit geachtet wird.

Aber vielleicht ist genau das Luftsicherheit:
Alle wissen, was gemeint ist. Nur nicht immer, was gesagt wurde. 😅

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