Beachten Sie bitte, dass sich seit dem 01. Juli 2021 Änderungen zur Schulungsverpflichtung der Fahrer ergeben haben! Gemäß der DVO (EU) 2021/255 benötigen Fahrer mit unbeaufsichtigtem Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht/-post eine Schulung gemäß Ziffer 11.2.3.9.
Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten, Ihre Fahrer entsprechend zu qualifizieren:
- Schulung nach Ziffer 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 als Präsenzschulung für Ihre Mitarbeiter oder als Online Schulung unter https://wbt.awias.com/.
- Für Fahrer, die bereits über eine gültige Schulungsbescheinigung nach Ziffer 11.2.7 verfügen, bieten wir Termine für eine Umschulung in einem Webseminar auf die Ziffer 11.2.3.9 an.
Nutzen Sie die Gelegenheit, damit alle Fahrer über die entsprechend notwendigen Qualifikationen verfügen! Für alle Fragen in diesem Zusammenhang stehen wir als kompetenter Ansprechpartner gerne für Sie zur Verfügung!
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
LBA wird zuständige Behörde für die Aufsicht über Bodenabfertigungsdienste
Am 27. März 2025 sind die europäischen Durchführungsverordnungen (EU) 2025/20, 2025/21, 2025/22, 2025/23 sowie [...]
Neue EU‑Verordnung 2026/247: Harmonisierung der Qualitätskontrolle in der Luftsicherheit
Neue Verordnung (EU) 2026/247 vom 2. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]
AWiAS hat kompetente Personen 😉
Schon verschiedentlich haben wir darüber berichtet, welche umfangreichen Anforderungen Hund und Hundeführer/Hundeführerin in der [...]
Staatsmodernisierung & Bürokratierückbau
Vor kurzer Zeit wurden die Verbände gebeten, Vorschläge für eine Staatsmodernisierung und einen Bürokratierückbau [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











