Da bei dem regelmäßigen ECAC Test vielerorts Uneinigkeit herrscht, haben wir uns von der Behörde bestätigen lassen, wie es richtig gehandhabt werden muss.
Die Frage war, ob die Mindestanforderungen anzukreuzen sind oder aber das tatsächliche Prüfergebnis?
Gemäß Luftfahrt-Bundesamt ist das Prüfergebnis in den Prüfprotokollen anzukreuzen, genauso wie es ermittelt wurde, unabhängig von der Erfüllung der Mindestanforderungen. Bitte beachten Sie diese Vorgabe zukünftig und geben die Information auch an Ihre Mitarbeiter weiter.
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Telefon 0531-180538-0
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