Da bei dem regelmäßigen ECAC Test vielerorts Uneinigkeit herrscht, haben wir uns von der Behörde bestätigen lassen, wie es richtig gehandhabt werden muss.
Die Frage war, ob die Mindestanforderungen anzukreuzen sind oder aber das tatsächliche Prüfergebnis?
Gemäß Luftfahrt-Bundesamt ist das Prüfergebnis in den Prüfprotokollen anzukreuzen, genauso wie es ermittelt wurde, unabhängig von der Erfüllung der Mindestanforderungen. Bitte beachten Sie diese Vorgabe zukünftig und geben die Information auch an Ihre Mitarbeiter weiter.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
LBA wird zuständige Behörde für die Aufsicht über Bodenabfertigungsdienste
Am 27. März 2025 sind die europäischen Durchführungsverordnungen (EU) 2025/20, 2025/21, 2025/22, 2025/23 sowie [...]
Neue EU‑Verordnung 2026/247: Harmonisierung der Qualitätskontrolle in der Luftsicherheit
Neue Verordnung (EU) 2026/247 vom 2. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]
AWiAS hat kompetente Personen 😉
Schon verschiedentlich haben wir darüber berichtet, welche umfangreichen Anforderungen Hund und Hundeführer/Hundeführerin in der [...]
Staatsmodernisierung & Bürokratierückbau
Vor kurzer Zeit wurden die Verbände gebeten, Vorschläge für eine Staatsmodernisierung und einen Bürokratierückbau [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











