Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden oftmals in Verbindung mit einem Flughafenausweis beantragt und ausgestellt. Damit verbunden ist nicht, dass Sie als Unternehmen dann auch die Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG der Behörde in den Händen halten. Das jedoch ist erforderlich und so möchten wir Sie heute darauf hinweisen, immer auch das Dokument der positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung von der Behörde einzufordern. Nicht immer stimmen Ablaufdatum Flughafenausweis und ZÜP überein und so haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Personal stets aktuell überprüft ist und Sie keine Ablaufdaten vergessen.

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