Wer schon einmal bei Luftfahrt-Bundesamt einen Antrag gestellt hat, kennt die zusätzlichen Hürden und weiß, dass es eine gefühlte „never ending story“ werden kann.
Normalerweise handeln Behörden strikt nach Recht und Gesetz, d.h. Behörden setzen das um, was wir als Bürger oder Firma zu leisten haben. Was aber ist, wenn eine Behörde über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht? Darf eine Behörde etwas fordern, weil sie es als sinnvoll erachtet, obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist?
Wer mit dem LBA bereits zu tun hatte, hat vielleicht auch schon die Erfahrung genießen dürfen. Man stellt einen Antrag. Auf dem Antragsformular sind die Unterlagen aufgeführt, die mitzuschicken sind. Sie füllen also den Antrag aus und fügen alle Unterlagen bei, die auf dem Formular mit aufgelistet sind. Dann erhalten Sie eine standardisierte E-Mail, dass Ihr Antrag angekommen ist und demnächst geprüft wird. Nach einiger Zeit, manchmal nach vielen Wochen, wurde Ihr Antrag geprüft und Sie werden aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen. Komisch, denken Sie, Sie hatten doch alles eingereicht. Prüfen Sie diese Nachforderungen genau, stellen Sie auf einmal fest, dass diese gar nicht auf dem Antragsformular standen. Prüfen Sie intensiver, stellen Sie fest, dass Sie diese Forderung auch nicht in den Rechtsgrundlagen finden können, denn danach wird nur das gefordert, was auf dem Antragsformular stand und von Ihnen bereits geliefert wurde.
Sie können jetzt mit dem Sachbearbeiter in die Diskussion gehen, aber Ihre Antragsbearbeitung wurde bereits durch die Nachforderung deutlich verzögert. Was machen Sie also? Sie benötigen die Genehmigung oder Zertifizierung dringend, um geschäftlich aktiv zu sein. Eine Diskussion verzögert Ihren Vorgang noch weiter. Sie machen also das, was leider sehr viele Menschen/Firmen machen, Sie kommen der Forderung nach. Ist das richtig? Nein, ist es u.E. nicht, aber es ist verständlich.
Es bleibt also zu hoffen, dass die geplanten Verbesserungsinitiativen vom LBA bald umgesetzt werden.
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