Hierzu hatte das LBA am 24.08.2022 die Information „Bestimmungen und Anforderungen für das Röntgen von Särgen“ mit Rundschreiben an die Reglementierten Beauftragten veröffentlicht. Es ist das gemäß Ziffer 6.2.1.1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2015/1998 am besten geeignete Mittel oder Verfahren für die Kontrolle von Särgen zu verwenden ist. Dies bedeutet, wenn Sie für das Röntgen von Särgen ein Röntgengerät mit einer Leistung < 300 kV verwenden und der Inhalt eines Sarges nicht durchdrungen werden kann, muss ein Röntgengerät mit der Leistung ≥ 300 kV verwendet werden.
Zudem ist zu beachten, den Sarg an der generatornahen Position zu durchleuchten, damit eine angemessene Durchdringung sowie Bildqualität erreicht werden kann. Bei oben liegenden Generatoren ist der Sarg am oberen Ende des Tunnels durchzufahren, unter Verwendung eines entsprechenden Gestells.
Sofern Sie diese Tätigkeit durchführen, ist das oben beschriebene Verfahren, falls noch nicht geschehen, im Sicherheitsprogramm ausführlich zu beschreiben. Gern unterstützen wir Sie dabei.
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