Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/566 der Kommission vom 10. März 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wurde festgelegt, dass Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte) zukünftig in der Lage sein müssen, auch das Vorhandensein von Chemikalien anzuzeigen.
Festgelegt war, dass der Standard für ETD-Geräte für die Detektion von Chemikalien ab dem 1. Juli 2024 gelten sollte. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255 vom 03. Mai 2024 wurde dieser Termin jedoch geändert, so dass der Standard für ETD-Geräte für die Detektion von Chemikalien nun ab dem 01. Oktober 2025 gilt.
Seitens der Kommission ist angedacht, diesen Termin erneut zu verschieben und zwar auf den 01. Juli 2026. Ob das tatsächlich umgesetzt wird, ist noch in Diskussion und somit gilt für uns weiterhin der 01. Oktober 2025.

Für alle reglementierten Beauftragten, die ETD Technik einsetzen gilt somit, dass die von ihnen eingesetzten und zugelassenen Geräte bis zum 01.10.2025 diesen neuen Standard erfüllen müssen und die Detektion der in Anlage 12-L der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 aufgeführten Chemikalien grundsätzlich gewährleistet sein muss.
Sofern noch nicht geschehen, treten Sie bitte umgehend mit den entsprechenden Herstellern bzw. Servicedienstleistern in Kontakt, um Ihre ETD-Geräte entsprechend aufzurüsten. In der Regel erfolgt dies durch ein Update des Detektionsalgorithmus. Da diese Aufrüstung eine Änderung gem. § 11 Luftsicherheitsausrüstungsverordnung darstellt, ist diese anzeigepflichtig.
ETD-Geräte, die bis 01.10.2025 kein Update erhalten haben und damit nicht die oben genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, verlieren nach aktueller Rechtslage ihre Zulassung.
Smiths Detection hat für den IONSCAN 500DT bekannt gegeben, dass es für dieses Gerät kein Update auf den neuen Standard geben wird. Alle Geräte dieses Modells verlieren somit nach aktueller Rechtslage mit dem 01.10.2025 die Zulassung.
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