Immer wieder einmal kommt die Frage auf, was eigentlich mit Aufsichtspersonal gemeint ist. Gleichermaßen wird immer wieder durch reglementierte Beauftragte bemängelt, dass sie zwar für die Kontrollen verantwortlich sind, diese jedoch im Einzelnen nicht bewerten können. Und hier ist auch die Möglichkeit gegeben, auf Aufsichtspersonal zurückzugreifen.

Mit Ihrer Genehmigung tragen Sie als reglementierter Beauftragter die Verantwortung, dass nur Luftfracht auf dem Luftweg befördert wird, die entweder Sicherheitskontrollen oder Kontrollen unterzogen wurde und für „gut“ befunden wurde. Auch, wenn Sie einen externen Dienstleister beschäftigen, verbleiben Sie in dieser Verantwortung! Sie verspielen also gegebenenfalls Ihre Genehmigung, wenn Ihr Dienstleister die Kontrollen mangelhaft durchführt. Um diesem Risiko entgegen zu wirken, können Sie beispielsweise einen eigenen Mitarbeiter/eine eigene Mitarbeiterin zu Luftsicherheitskontrollkraft und Aufsichtspersonal ausbilden lassen, der/die dann die Bewertung der Kontrollen im Rahmen einer regelmäßigen Qualitätssicherung überwachen. Haben Sie mehrere Standort, kann diese Person auch alle Standorte im Blick behalten.

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