Laut Handbuch Schulungssystem heißt es:
Gleichzeitiger Erwerb weiterer Schulungen
Einige Schulungen decken bereits sämtliche Schulungsinhalte anderer Personengruppen mit ab. Daher ist eine zusätzliche Schulung nach dem entsprechenden Kapitel nicht mehr notwendig. Es ist darauf zu achten, dass auf dem Schulungsnachweis alle inkludierten Schulungen aufzuführen sind.
Es handelt sich dabei z.B. um folgende Schulungen: Wird eine Schulung nach Nummer 11.2.3.2 absolviert, beinhaltet diese gleichzeitig eine Schulung nach Nummer 11.2.3.9 und 11.2.7.
Wird eine Schulung nach Nummer 11.2.3.3 absolviert, beinhaltet diese gleichzeitig eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.10 und 11.2.6.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihnen die enthaltenen Schulungen auch auf den Schulungsbescheinigungen bestätigt werden!
Beachten Sie bitte, dass es sich ausschließlich um die Grundschulungen handelt. In den Fortbildungen 11.2.3.2 oder 11.2.3.3 sind die 11.2.3.9 oder 11.2.3.10 oder 11.2.7 nicht enthalten.
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