Das Luftfahrt-Bundesamt hat für die Beteiligten der sicheren Lieferkette/n die Vorgaben für die Sicherheitsprogramme aktualisiert und diese auch auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
Normalerweise war eine Revision des gesamten Sicherheitsprogramms nicht erforderlich, wenn eine Anlage oder ein Anhang dazu wie z.B. das Benennungsschreiben für den Sicherheitsbeauftragten/die Sicherheitsbeauftragte eingereicht wurden. Zukünftig führt eine Änderung oder Ergänzung einer Anlage/eines Anhangs also immer zu einer Anpassung im Sicherheitsprogramm und diese neue Revision ist dann auch dem Luftfahrt-Bundesamt zur Genehmigung vorzulegen.
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