Das Luftfahrt-Bundesamt hat die zugelassenen Stellen (bekannte Versender, reglementierte Beauftragte und reglementierte Lieferanten) über die Notwendigkeit der Einführung einer unternehmensinternen Förderung der Sicherheitskultur informiert. Die Erfüllung dieser EU Forderung ist ab 31.12.2021 bindend.
Neben der Durchführung von Schulungen zur Sensibilisierung des Personals gehört auch die Einführung von entsprechenden Prozessen. Diese Prozesse sollen Maßnahmen und Verfahren darstellen, wie sichergestellt wird, dass Radikalisierungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkannt und weitestgehend ausgeschlossen werden können.
Hinweise, wie Sie diese Prozesse in Ihren Sicherheitsprogrammen darstellen können, finden Sie in Kapitel 7 (RegB), Kapitel 5 (Bekannter Versender), Kapitel 4 (Transporteure) der vom LBA zur Verfügung gestellten neuen Musterprogramme.
Etwas verwundert hat es uns aber, dass die Behörde diese Anpassungen erst mit der nächsten genehmigungspflichtigen Änderung oder im Zuge der nächsten wiederholenden Zulassung oder nach deren Aufforderung zur Bewertung und Genehmigung sehen möchte.
Die Unternehmen sind derzeit auf der Basis eines von der Behörde jeweils genehmigten Sicherheitsprogramms tätig. Verändert ein Unternehmen seine Prozesse oder führt es neue Prozesse ein, müssen diese „eigentlich“ – vor Einführung – von der Behörde genehmigt werden. Dieses Vorgehen ist logisch und dient den Unternehmen als Gewissheit, das Richtige im Sinne der Luftsicherheit umsetzen zu wollen.
Wir reichen unser angepasstes Sicherheitsprogramm in Kürze ein.
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