98,7 Prozent aller Führungskräfte wissen nicht, dass es die Vorschrift zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX gibt.

Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Die Vorschrift zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, kurz BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX), gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Sie greift, wenn diese innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.  Der Arbeitgeber hat die Pflicht, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Welche Ziele hat das BEM?

Das BEM soll helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Aber es geht auch darum, eine Systematik für die Vorgehensweise zu entwickeln, die transparent ist und alle Beteiligten bei der Umsetzung im Einzelfall unterstützt.

AWiAS unterstützt Sie und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner und Fallmanager zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Ihrem Unternehmen!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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