In den Schulungen für Kontrollpersonal ist ein wesentlicher Bestandteil die Vermittlung zu USBV, also Spreng- und Brandsätzen. Vergangene Vorfälle haben nun deutlich gemacht, dass nicht nur Sprengsätze, sondern auch brennbare Stoffe und Alltagsmaterialien zur Herstellung von improvisierten Brandsätzen (Improvised Incendiary Devices, IIDs) genutzt werden. Für die Luftsicherheit bedeutet das: ein Risikofeld, das gezielt in den Blick genommen werden muss.

Die europäischen Vorgaben reagieren darauf und Personen, die Röntgen- oder EDS-Geräte bedienen, müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, auch diese Bedrohungsart zuverlässig zu erkennen. Für Unternehmen der Luftsicherheit bedeutet das, sich verstärkt auf diese Anforderungen einzustellen – d.h. ihr Personal gezielt darauf vorzubereiten.

Die deutschen Behörden haben reagiert und eine verpflichtende „Zusatzschulung“, speziell auf dieses Thema für alle Kontrollpersonen (11.2.3.1, 11.2.3.2 und 11.2.3.3) vorgeschrieben. Die Schulung muss bis zum 31.12.2025 absolviert werden.

Präsenzschulung in Kelsterbach:

  • 16.12.2025

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