SECURITY
Online Tests gem. Kapitel 11.2.3.2 – Kontrollpersonen für Fracht und Post
Die LuftSiSchulV schreibt das halbjährliche Durchführen von Tests zur Bilderkennung vor. Diese Tests sollten nach Ablauf von jeweils sechs Monaten erfolgen und die Anzahl der Röntgenbilder zur Durchführung der Tests darf 20 Bilder nicht unterschreiten.
Der Schulungsverpflichtete hat die individuelle Erkennungsleistung (Bilderkennungsschulungen und Tests) zu überwachen. Die Leistung für die Bilderkennungsschulung und die Tests muss bei mindestens 75 Prozent liegen (mindestens 75 Prozent der bewerteten Röntgenbilder werden richtig erkannt bzw. die Fehlbewertungsquote liegt bei maximal 25 Prozent). Werden die geforderten 75 % über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht erreicht, ist die jeweilige Luftsicherheitskontrollperson zielgerichtet fortzubilden.
Wir bieten Ihnen diese Tests monatlich und online an.
Dauer> | Bilderkennungstest 20 Minuten |
Voraussetzung> | Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG, sowie gültiger Zertifizierungsnachweis |
Inhalte> | Die Inhalte des Tests richten sich nach den Vorgaben der LuftSiSchulV. |
Abschluss> | Schulungsbescheinigung |
Gültigkeit> | Pro Halbjahr ist mindestens ein Test online zu absolvieren. Diese Tests sollten nach Ablauf von jeweils 6 Monaten erfolgen. |
Zusätzliche Informationen
Beginn jeweils um 8 Uhr und am 10. März um 13 Uhr.