SECURITY
Fortbildung Luftsicherheitsbeauftragte
Fortbildung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.
Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte gemäß § 3 LuftSiSchulV i.V.m. Ziffer 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998.
NEU: Sie können das Modul Sicherheitskultur zu Ihrer Fortbildung dazubuchen.
Dauer> | 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten |
Voraussetzung> | Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG |
Inhalte> | Die Inhalte der Schulung basieren auf einem durch die Luftsicherheitsbehörde genehmigten Schulungsprogramm. |
Abschluss> | Schulungsbescheinigung |
Gültigkeit> | Die Fortbildung muss innerhalb von 5 Jahren 1 mal wiederholt werden. |