SECURITY
Fortbildung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen
Dauer> | 7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten |
Voraussetzung> | Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie körperliche Eignung |
Inhalte> | Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben der LuftSiSchulV Anlage 6 Pk 3 |
Abschluss> | Lernzielkontrolle, Schulungsbescheinigung |
Gültigkeit> | noch offen |
Details Schulungsinhalte:
Inhalte Schulung 11.2.4awiasrobin2019-02-06T09:44:36+01:00
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
- Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
- Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
- Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Sofortmaßnahmen
- Kenntnis der Aufsichtsaufgaben
- Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer
- Kenntnisse in Techniken der Konfliktbewältigung
- Kenntnis der internen Qualitätskontrolle