SECURITY
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.3 – Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen – mit bzw. ohne Technik
Schulung von Personen, die Kontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführen
Dauer> | mit Technik: 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung ohne Technik: 75 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung |
Voraussetzung> | Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG |
Inhalte> | Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodul 1, Spezialmodul 3. Die Schulung beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. |
Abschluss> | Schulungsbescheinigung für die Anmeldung zur behördlichen Prüfung |
Gültigkeit> | Gültig bis zur Rezertifizierung, sofern die Fortbildung wie folgt durchgeführt wird: mit Technik: Theorie und praktische Übungen: 1x jährlich 27 UE ohne Technik: Theorie und praktische Übungen:: 1x jährlich 11 UE |
Details Schulungsinhalte
Inhalte Schulung 11.2.3.3awiasrobin2019-02-06T09:43:32+01:00
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
- Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
- Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
- Kenntnis der Sofortmaßnahmen
- Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Beförderungsanforderungen
- Fähigkeit zur Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
- Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen