Luftsicherheit
Schulung gemäß Kapitel 11.2.8 – Cybersecurity Awareness
Allgemeine Awareness-Schulung für alle Personengruppen
Dauer
Ca. 45 Minuten je nach Lernfortschritt
Zielgruppe
Personen, die indirekten Einfluss auf kritische informations- und kommunikationstechnische Systeme und Daten haben.
Allgemeine Awareness-Schulung für alle Personengruppen. Für Personengruppen b und c sind – nach Erfordernis – zusätzliche Schulungsthemen notwendig.
Inhalte
• Internetsicherheit
• Phishing
• Social Engineering
• Clean Desk
• Passwörter
• Verhalten bei einem Sicherheitsvorfall
Abschluss
Schulungsbescheinigung
Gültigkeit
Nummer 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 in Verbindung mit der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) verpflichtet zu einer regelmäßigen Fortbildung alle 5 Jahre, bei 6-monatiger Nichtanwendung der Kompetenz oder anlassbezogen bei neuen Bedrohungslagen.
Dauer> | Individuell |
Zielgruppe> | Personen, die indirekten Einfluss auf kritische informations- und kommunikationstechnische Systeme und Daten haben. Allgemeine Awareness-Schulung für alle Personengruppen. Für Personengruppen b und c sind - nach Erfordernis - zusätzliche Schulungsthemen notwendig. |
Inhalte> | • Internetsicherheit • Phishing • Social Engineering • Clean Desk • Passwörter • Verhalten bei einem Sicherheitsvorfall |
Abschluss> | Schulungsbescheinigung |
Gültigkeit> | Nummer 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 in Verbindung mit der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) verpflichtet zu einer regelmäßigen Fortbildung alle 5 Jahre, bei 6-monatiger Nichtanwendung der Kompetenz oder anlassbezogen bei neuen Bedrohungslagen. |
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Die Cybersecurity Awareness-Schulung von AWiAS steht Ihnen in unserem WBT-Portal unter https://wbt-awias.com/login zur Verfügung.
Die Cybersecurity Awareness-Schulung besteht aus Videosequenzen zu den einzelnen Schulungsthemen und wird durch Luftsicherheitsrelevante Inhalte ergänzt. Zum Abschluss wird das erlernte Wissen mit einer Lernerfolgskontrolle geprüft.
Dies müssen die Unternehmen im Grunde nach den Vorgaben des Punktes 3.3.1 der Grundsätze selbst bewerten.
Personen, die hauptsächlich mit Cybersicherheitsaufgaben betraut sind, gehören der Personengruppe c) an und müssen dementsprechend geschult werden (s. 3.3.1.2 der Grundsätze).
Dies müssen die Unternehmen im Grunde nach den Vorgaben des Punktes 3.3.1 der Grundsätze selbst bewerten.
Personen, die hauptsächlich mit Cybersicherheitsaufgaben betraut sind, gehören der Personengruppe c) an und müssen dementsprechend geschult werden (s. 3.3.1.2 der Grundsätze).
Nummer 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 in Verbindung mit der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) verpflichtet zu einer regelmäßigen Fortbildung alle 5 Jahre, bei 6-monatiger Nichtanwendung der Kompetenz oder anlassbezogen bei neuen Bedrohungslagen.
Die Schulungsthemen finden sich unter Punkt 3.3.2 der Grundsätze und die entsprechenden Inhalte im dort angegebenen Dokument auf der Webseite des BSI.
Es bestehen seitens LBA keine Einschränkungen hinsichtlich der Schulung. (Siehe Punkt 3.3.3 der Grundsätze)
Alle Stellen und Betreiber, die verpflichtet sind die Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen, müssen ihr Personal nach 11.2.8 schulen.
Beachten Sie dazu insbesondere 3.3 in den Grundsätzen.