GEFAHRGUT
Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR (kein ADR- Schein)
Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.
Dauer> | 1 Tag |
Zielgruppe> | Alle am Transport beteiligten Personen müssen gem. Ihrem Aufgabengebiet geschult sein. Ein genaues Anforderungsprofil ergibt sich aus den jeweiligen Spezifikationen des Unternehmens und dessen Aufgaben. Unsere Trainer beraten Sie gerne für Ihre individuelle ADR Unterweisung |
Inhalte> | Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten. Übersicht: • Anwendung der Vorschriften, Beteiligte an der Beförderung • Gefahrenklassen, Klassifizierung, Notfallmaßnahmen • Freistellungen, freigestellte und begrenzte Mengen • Beförderungsarten, Durchführung der Beförderung • Kennzeichnung von Versandstücken • Kennzeichnung von Beförderungseinheiten • Begleitpapiere • Haftung und Verantwortlichkeiten |
Abschluss> | Schulungsbescheinigung |
Teilnahmevoraussetzungen> | |