19.12.2024: Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang zu unserer gestrigen E-Mail möchten wir Sie darüber informieren, dass das LBA auf seinen Internetseiten die relevanten Unterlagen zum Thema Cyber zum Download zur Verfügung gestellt hat. Die offizielle Information müsste Ihnen heute zugekommen sein.
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Downloadbereich, wo Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Cyber, das Muster Cyber-Luftsicherheitsprogramm sowie den Anhang zum Muster Cyber-Luftsicherheitsprogramm finden:
für bekannte Versender: Luftfahrt Bundesamt – Dokumente und Formulare
für reglementierte Beauftragte: Luftfahrt Bundesamt – Dokumente und Formulare
Sobald uns weitere Informationen erreichen, informieren wir Sie umgehend.
Ps: Benötigen Sie die Awareness Schulung für Cybersecurity? Gerne stellen wir Ihnen einen Onlinekurs zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Annette Wiedemann
18.12.2024: Das Verbändegespräch im LBA beendet und ich möchte Ihnen gern den neuesten Stand zum Thema Cybersecurity mitteilen.
Der Termin, dass alle zugelassenen Unternehmen zum 1. Januar 2025 etwas umgesetzt haben müssen, steht. Gleiches gilt für die Notwendigkeit, die entsprechenden Schulungen zu diesem Thema absolvieren zu müssen. Achtung: Die Schulungen werden nicht durch LBA zugelassene Ausbilderinnen und Ausbilder durchgeführt, d.h. dafür wurde auch noch kein Ausbilder zugelassen, sondern es sind in dem Gebiet Kundige, bei denen Sie diese Schulungen erhalten. Haben Sie intern zu diesem Thema kompetente (fachkundige) Mitarbeiter, können Sie von diesen geschult werden.
Noch heute will das LBA die Unternehmen informieren, was genau umgesetzt werden muss. So wird Ihnen statt eines Sicherheitsprogramms „Cyber“ ein Anhang als Muster zugeschickt, der Ihr Sicherheitsprogramm ergänzen wird. Es ist nicht erforderlich, das Sicherheitsprogramm zur Genehmigung einzureichen, sondern die Prüfung durch das LBA erfolgt erst, wenn es mit einer nächsten Revision eingereicht wird.
Die Aussage war weiterhin – und das ist mit meinen eigenen Worten -, dass anlässlich eines Aufsichtsbesuchs oder einer Inspektion durch die LBA Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zwar geprüft wird, ob Sie den Anhang (mit allem „drum und dran“) erstellt haben, eine inhaltliche Bewertung erfolgt zu dem Zeitpunkt jedoch nicht. Damit ist der Zeitraum zwischen der Erstellung des Anhangs und dem Einreichen beim bzw. der Genehmigung durch das LBA. gemeint
Transporteure müssen derzeit noch nichts umsetzen. Für diese Gruppe wird es erst relevant, wenn die Zulassung für Transporteure in der EU Verordnung aktiv wird bzw. es wird dann geprüft, ob dieses Thema für Transporteure überhaupt in Frage kommt.
Etwas ironisch veröffentlichten wir vor einiger Zeit einen Newsbeitrag mit der Frage „Haben Sie Weihnachten schon etwas vor?“. Was eigentlich als Scherz gedacht war, wird immer wahrscheinlicher, weil weiterhin Handlungsempfehlungen seitens des LBA für die Beteiligten der sicheren Lieferkette ausstehen. Gerüchteweise wird gesagt, dass das Thema Cyber nicht im Sicherheitsprogramm der jeweiligen Unternehmen aufgenommen werden soll, sondern in einem separaten – von den Behörden zur Verfügung gestellten – Muster-Cyber-Luftsicherheitsprogramm. Ein Indiz, dass es tatsächlich so sein könnte, ist, dass den Luftfahrtunternehmen am 2. Dezember 2024 die Unterlagen vom LBA, einschl. eines zu verwendenden Musterprogramms zugeschickt wurden.
Am Freitag haben wir einen neuen Podcast genau zu diesem Thema in allen bekannten Medien wie YouTube, Spotify usw. veröffentlicht. Darin unterhalte ich mich mit Stefan Kern, der sich als reglementierter Beauftragter, aber auch als Geschäftsführer der IT-Firma Cargofox intensiv mit der Thematik zur Umsetzung befasst hat. Stefan ist u.a. auch Bestandteil der Arbeitsgruppe mit dem BSI, an dem z.B. auch das Luftfahrt-Bundesamt beteiligt ist. Hören Sie rein und erfahren Sie, wie der derzeitige Stand für uns Unternehmen ist und was wir bereits vorbereiten können, auch ohne behördliche Informationen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
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