Eine Information des LBA an alle regB behandelt das Thema EDD Kontrolle mit Sprengstoffspürhunde-Teams, die nicht durch das LBA zugelassen wurden. Dazu wurden nun 2 mögliche Varianten vorgegeben:
Variante 1: Ist das SSHT von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates geschult und noch nicht behördlich zugelassen, wird diese Schulung grundsätzlich anerkannt (Achtung: Grundsätzlich bedeutet, Ausnahmen sind möglich). Ein Einsatz ist jedoch erst nach Zulassung durch das LBA möglich.
Variante 2: Ist das SSHT bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wird auch das grundsätzlich zwar anerkannt, allerdings darf der Einsatz erst nach einer erfolgreich absolvierten externen Qualitätskontrolle durch das LBA erfolgen.
a) Sind derartige Teams bereits im Einsatz sind diese zu melden und es gilt eine Übergangsfrist von bis zu 4 Monaten, um die externe Qualitätskontrolle durch das LBA zu absolvieren. Erfolgt dies nicht, darf das SSHT nicht mehr eingesetzt werden.
b) Ist das Team noch nicht im Einsatz, ist dieses mindestens drei Monate vor dem gewünschten Einsatztermin beim LBA anzumelden, damit die externe Qualitätskontrolle erfolgen kann.
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