Zusätzlich zu den erforderlichen Schulungen in Zusammenhang mit dem Thema Sicherheitskultur erwartet das Luftfahrt-Bundesamt von den zugelassenen Unternehmen jährliche Sensibilisierungen des Personals. Diese geforderte betriebsinterne Maßnahme muss nicht durch einen zertifizierten Ausbilder/eine zertifizierte Ausbilderin durchgeführt werden, sondern kann vom Sicherheitsbeauftragten übernommen werden. Die Sensibilisierungen sollen damit kontinuierlich das „Gesamtpaket“ der Sicherheitskultur stützen.
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