Bisher herrschte große Unsicherheit hinsichtlich der Anerkennung von Schulungen, die im EU-Ausland durchgeführt wurden. Ursache hierfür ist insbesondere das deutsche Schulungssystem auf Basis der Luftsicherheits-Schulungsverordnung. Dieses bindet uns sehr eng an vorgegebene Inhalte und Zeitvorgaben für einzelne Kapitel und Themenbereiche.
Nicht selten empfinden wir diese Regelungen als aufgebläht. Der Blick in andere EU-Mitgliedstaaten ist daher oft von Neid geprägt: Dort gehen die zuständigen Behörden deutlich entspannter mit den Vorgaben der DVO (EU) 2015/1998 um. Inhalte werden auf das tatsächlich Notwendige beschränkt, Ausbilder und Ausbilderinnen erhalten größere didaktische Freiheiten, und häufig werden lediglich Mindestzeiten vorgegeben.
Anerkennung von EU-Schulungen – ein Schritt nach vorn
Nach neuesten Informationen aus dem Luftfahrt-Bundesamt heißt es nun, dass die Rechtsabteilung entschieden hat, Schulungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen. Konkret bedeutet das: Wer sein Personal in einem anderen EU-Staat schulen lässt, erfüllt damit grundsätzlich auch die Schulungspflicht in Deutschland.
Voraussetzung ist allerdings, dass
• die Schulung im jeweiligen Mitgliedstaat behördlich genehmigt oder anerkannt ist und
• sie tatsächlich in diesem Mitgliedstaat durchgeführt wurde.
Und jetzt wird es … lustig.
Nutzt man ein ausländisches (EU-)Web-Based-Training (WBT), muss auch dieses im jeweiligen Mitgliedstaat anerkannt oder genehmigt sein. Und – laut Vorgabe des LBA – muss diese Online-Schulung ebenfalls in diesem Staat durchgeführt werden. Das bedeutet im Klartext: Ein ausländisches WBT darf nicht in Deutschland absolviert werden.
Die logische Konsequenz: Man fährt mit dem Laptop über die Grenze, setzt sich in ein nettes Café mit WLAN, absolviert dort das Training – und alles ist rechtskonform.
Wird exakt dasselbe Training in Deutschland durchgeführt, gilt es nicht.
Kein Witz, sondern Vorgabe des LBA
Auch wenn man zunächst vermuten könnte, es handle sich um einen schlechten Witz: Nein – es ist eine Vorgabe des Luftfahrt-Bundesamtes.
Es bedeutet nämlich ernsthafte Folgen für den Schulungsmarkt in Deutschland. Was sich auf den ersten Blick amüsant anhört, ist für deutsche Schulungsanbieter sowie für Ausbilder und Ausbilderinnen jedoch alles andere als lustig. Die Unterschiede bei den Stundenumfängen zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten sind teilweise so erheblich, dass es sich für Schulungsverpflichtete finanziell lohnt, ihr Personal ins Ausland zu entsenden.
Die Folge ist klar. Dieses Geschäft geht dem deutschen Markt verloren. Handlungsbedarf ist längst überfällig.
Es ist daher mehr als erforderlich, dass sich unsere Behörden endlich ernsthaft mit der Frage befassen, wie ein praxisorientiertes, zeitgemäßes und qualitativ hochwertiges Schulungssystem aussehen kann.
Ein System, das Ausbildern Handlungsspielraum lässt, sich an realen Risiken orientiert, praxis- und dennoch europarechtskonform ist.
Nur so können wir in Deutschland weiterhin qualitativ hochwertige und praxisnahe Schulungen sowie Fortbildungen anbieten – und müssen unsere Teilnehmer künftig nicht zum Lernen ins Café jenseits der Grenze schicken.
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