Bis Ende 2022 hatten alle Sicherheitsbeauftragten die 3 UE Sicherheitskultur als „Sonderschulung“ zu absolvieren und man ging davon aus, dass dieses Thema auch in regelmäßigen Abständen aufzufrischen sein muss.
Die Luftsicherheits-Schulungsverordnung beschreibt jedoch klar, wie die Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte und auch Aufsichtspersonal auszusehen hat. Das „Modul“ Sicherheitskultur findet darin komischerweise keine Erwähnung. Da wir aber davon ausgegangen sind, dass – wie bei anderen Grund- und Fortbildungsschulungen auch – über kurz oder lang dazu Regelungen herausgegeben werden, bieten wir diese Fortbildungen bereits mit 1 Unterrichtseinheit an. Damit sich unsere Kunden statt zwei nur einen Termin merken müssen, war man damit auch sehr zufrieden.
Ein Aufsichtsbesuch bei einem unserer Ausbilder war für unsere Annahme zunächst die Bestätigung, weil das LBA zu den vorab angeforderten Unterlagen wie Lehrplan und Präsentation (einschl. 1 UE Sicherheitskultur) kein Veto einlegte.
Nun aber haben wir direkt bei luftsicherheitsschulung@lba.de angefragt und folgende Antwort erhalten: „Es ist richtig, dass das Thema „Sicherheitskultur“ mindestens alle fünf Jahre einmal geschult werden muss und für die Personengruppe „Sicherheitsbeauftragte“ einen Zeitansatz von 3 UE umfasst. Der genaue Umfang und die Art der Fortbildung zum Thema „Sicherheitskultur“ für Sicherheitsbeauftragte sind derzeit noch in Klärung. Wir werden Sie rechtzeitig über eine entsprechende Regelung informieren.“
Jetzt sind wir noch ein klein wenig verwirrter, weil 1. die LuftSiSchulV gar nichts dazu vorsieht und 2. Anfang 2023 gesagt wurde, dass dieses „Modul“ nicht mehr separat geschult werden kann.
Wie immer werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
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