Für den „normalen“ Hundebesitzer hört sich der Begriff möglicherweise etwas gewöhnungsbedürftig an, aber bei denen, die Spür-, Begleit- oder auch Schutzhunde ausbilden und einsetzen, ist es die völlig korrekte Bezeichnung. Grundsätzlich ist nicht die Hunderasse entscheidend, sondern es sind eine Reihe anderer Merkmale. Gebrauchshunde beispielsweise, die für die Ausbildung zum Spürhund vorgesehen sind, müssen in erster Linie über ein gute und belastbare Selbstsicherheit verfügen. Das Begehen von unterschiedlichen Untergründen, Treppen, Gittertreppen usw. gibt auf den ersten Blick schon einen aussagekräftigen Eindruck. Ebenfalls dürfen sich die Anwärter auch nicht durch eine laute Geräuschkulisse aus dem Gleichgewicht bringen lassen.
Hunde, die sich also bereits von diesen Dingen beeindrucken lassen, würden sich in der Regel nach abgeschlossener Ausbildung beim ersten scharfen Einsatz nur sehr eingeschränkt konzentrieren können. Da die oben beschriebenen Einflüsse an ihren zukünftigen Einsatzorten üblich sind, ist dieses ablenkende Risiko nicht akzeptabel und schließt somit den einen oder anderen vierbeinigen Kollegen von vornherein aus.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Mehr Neuigkeiten
LBA wird zuständige Behörde für die Aufsicht über Bodenabfertigungsdienste
Am 27. März 2025 sind die europäischen Durchführungsverordnungen (EU) 2025/20, 2025/21, 2025/22, 2025/23 sowie [...]
Neue EU‑Verordnung 2026/247: Harmonisierung der Qualitätskontrolle in der Luftsicherheit
Neue Verordnung (EU) 2026/247 vom 2. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]
AWiAS hat kompetente Personen 😉
Schon verschiedentlich haben wir darüber berichtet, welche umfangreichen Anforderungen Hund und Hundeführer/Hundeführerin in der [...]
Staatsmodernisierung & Bürokratierückbau
Vor kurzer Zeit wurden die Verbände gebeten, Vorschläge für eine Staatsmodernisierung und einen Bürokratierückbau [...]











