Das Luftfahrt-Bundesamt erkennt Schulungsbescheinigungen für Fortbildungsunterweisungen nur an, wenn die Fortbildungsunterweisung vorab durch eine Behörde schriftlich anerkannt oder genehmigt wurde.
Ausbilder und Ausbilderinnen, die also von einer Landesluftsicherheitsbehörde zugelassen wurden und Ausbilder/Ausbilderinnen im Zuständigkeitsbereich des LBA fortbilden, müssen den „Fortgebildeten“ die Anerkennung/Genehmigung der Landesbehörde zur Verfügung stellen. Grund ist, dass das Luftfahrt-Bundesamt ansonsten die Fortbildungsbescheinigung nicht anerkennt.
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