Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass das Luftfahrt-Bundesamt am 03.02.2022 die Information gegeben hatte, wie Änderungen am Sicherheitsprogramm umgesetzt werden sollen. So ist bei zukünftigen Änderungen eines Kapitels in Ihrem Sicherheitsprogramm in jedem Fall das Änderungsdatum des Kapitels im Inhaltsverzeichnis zu vermerken. Im Weiteren sollen die Textänderungen farblich gekennzeichnet werden. Anschließend (zeitnah) ist das gesamte Sicherheitsprogramm dann beim LBA per Post oder in elektronischer Form einzureichen.
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