Jeder Mensch kann nachvollziehen, dass insbesondere die Ausbilderinnen und Ausbilder eine Schlüsselrolle in der Luftsicherheit einnehmen. Sie sind diejenigen, die die an den entscheidenden Positionen Tätigen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereiten und ihnen sogar das Rüstzeug für die erfolgreiche Kontrolle vermitteln. Können Sie sich also vorstellen, warum die Behörden (die ersten Empfänger von Meldungen für kritische Lagen) ihr Ausbildungspersonal dann nicht mit den notwendigen und vor allem umfassenden Informationen versorgen? Wir können das nicht.
In Fortbildungsschulungen ist nach der Schulungsverordnung vorgeschrieben, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aktuelle Entwicklungen (z.B. Brandsätze in Paketen), das aktuelle Lagebild Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken, nahezubringen.
Trotz Anforderung bei der für uns zuständigen Behörde Anfang 2024 haben wir bis heute keine Unterlagen erhalten!
Zudem soll in Schulungen ein Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung erfolgen.
Trotz Anforderung bei der für uns zuständigen Behörde Anfang 2024 haben wir bis heute keine Unterlagen erhalten!
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