Die Luftsicherheit wird weitestgehend durch EU Rechtsgrundlagen geregelt und Deutschland ist somit gehalten, dieses EU Recht unmittelbar anzuwenden. Ist man mit der Umsetzung unzufrieden oder sieht man diese als nicht vollumfänglich umsetzt an, gibt die EU jedem die Möglichkeit, bei der Kommission unentgeltlich Beschwerde gegen eine Maßnahme (Rechts- oder Verwaltungsvorschrift), eine Unterlassung oder eine Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats einzulegen, die seiner Auffassung nach gegen EU-Recht verstößt. Es ist sogar so, dass sogar weder ein allgemeines Interesse an dem Verfahren nachweisen müssen noch, dass Sie selbst von der beanstandeten Zuwiderhandlung hauptsächlich und unmittelbar betroffen sind.
Ein Verstoß gegen EU-Recht liegt dann vor, wenn ein Mitgliedstaat durch eine Handlung oder Unterlassung gegen seine Pflichten aus den Verträgen verstößt. Jeder Verstoß gegen EU-Recht durch eine Behörde eines Mitgliedstaats ist ungeachtet der Ebene, auf der diese Behörde angesiedelt ist (zentrale, regionale oder kommunale Behörde), dem Mitgliedstaat zuzurechnen, zu dem die Behörde gehört.
Der entsprechende Link für eine Beschwerde ist https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/index.html
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