In den letzten Wochen und Monaten sind bei den Qualitätssicherungsmaßnahmen des Luftfahrt-Bundesamtes in Bezug auf die verordnungskonforme Durchführung von Frachtkontrollen durch Kontrollkräfte für Fracht/Post einige Unregelmäßigkeiten aufgefallen, die zu Nachschulungen oder auch teilweise zum Entzug der Zertifizierung der betroffenen Kontrollkräfte geführt hat. Wenn Kontrollen vorsätzlich nicht verordnungsgemäß durchgeführt werden und ein Sicherheitsstatus vergeben wird, obwohl keine Kontrolle durchgeführt wurde, ist der Entzug der Zertifizierung die einzig richtige Konsequenz. Aber wie stellt sich der Sachverhalt dar, wenn die Sachlage nicht so eindeutig ist?

Egal, wie man es betrachtet, die Kontrollkräfte für Fracht/Post sind diejenigen, die in Zusammenhang mit Kontrollen immer in einer schlechten Position sind und sogar Gefahr laufen, ihre Zertifizierung und somit ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Ihnen obliegt die alleinige Bewertung, ob eine Luftfracht als sicher geflogen werden darf, aber können sie dieser Verantwortung tatsächlich gerecht werden?

Historisch betrachtet hat man in Deutschland das damalige System für Kontrollen (Passagiere, Personal und Waren) lediglich auf Luftfracht/-post ausgeweitet, ohne die Besonderheiten der sicheren Lieferkette zu betrachten. Bis zu dem Zeitpunkt, als reglementierte Beauftragte für Kontrollen zugelassen wurden, gab es Kontrollkräfte ausschließlich in der Umgebung von Flughäfen, stets beaufsichtigt z.B. von der Bundespolizei. Gab es dort Probleme beispielsweise bei der Kontrolle von Fluggästen, hatten die Kontrollierenden Ansprechpartner, die sie bei der Bewertung nicht nur unterstützten, sondern sie ihnen sogar abgenommen haben.

Die Besonderheiten bei der sicheren Lieferkette ergeben sich aufgrund ganz vielfältiger Gegebenheiten. So ist beispielsweise die Masse der Packstücke und somit der notwendige Durchsatz zu nennen. Es soll florieren und die Waren müssen geflogen werden, was bedeutet, dass beispielsweise bei jeder Palette mit diversen Einzelpackstücken immer die Überlegung mitschwingt „Habe ich die Zeit zum Vereinzeln?“. Ist die Kontrollkraft unsicher, lässt sich aber verantwortungsvoll durch den Druck nicht beeinträchtigen, nimmt sie gleichzeitig den Unmut ihrer Kollegen in Kauf, die das Ent- und Verpacken übernehmen und aus Sicht der Kollegen den Arbeitsfluss ausbremsen. Sind sie bei der Bewertung eines Röntgenbildes im Zweifel, können sie im besten Fall lediglich einen Kontrollkraftkollegen fragen, aber es steht bei den meisten Unternehmen kein „Oberhaupt“ zur Verfügung, welches eine kompetente abschließende Bewertung vornimmt.

Kommt dann die Fachaufsicht der Behörde hat die Vergangenheit gezeigt, dass selten das Unternehmen, sondern die Kontrollkraft gerügt wird. Das Unternehmen sieht im besten Fall nur den erhobenen Zeigefinger, aber die Kontrollkraft muss nachgeschult werden, darf zunächst keine Kontrollen mehr durchführen und im schlimmsten Fall wird ihr die Zertifizierung entzogen.

Das System soll hier nicht in Frage gestellt werden, es ist gut und notwendig, wenn es mit großer Verantwortung aller Beteiligten bewältigt wird. Es besteht aber noch großer Handlungsbedarf, diese kritische Situation mit Mechanismen auszustatten, die diesen „schmalen Schultern“ verantwortlich zur Seite stehen. Oder wie sehen Sie das?

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