Das Luftfahrt-Bundesamt hat seine Ausbilderinnen und Ausbilder darüber informiert, dass es – nach derzeitigem Stand – keine Verlängerung über den 18.08.2020 hinaus geben wird. D.h. ab dem 19.08.2020 gelten für die Personengruppen 11.2.3.1 bis 11.2.7 wieder die regulären gesetzlichen Anforderungen.
Einige Fortbildungen können noch weiterhin entsprechend der Anforderungen bis zum 31.12.2020 als „Webinar“ erfolgen.
Für Personen, die nach einer bereits erfolgten Erstschulung nicht innerhalb von 6 Monaten geprüft werden konnten/können, gilt, dass ihr Einzelfall vom LBA geprüft wird und dann über ein Verfahren entschieden wird.
Mit einer erneuten Ausbilderinformation (5.) vom 18.05.2020 wurden die sofort gültigen Verfahrensweisen veröffentlicht.
Für die Schulungen/Fortbildungen der
- Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
- Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und
- Ausbilderinnen und Ausbilder
gilt im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes eine bis zum 18.08.2020 verlängerte Gültigkeit – auch ohne Fortbildung. Es handelt sich jedoch nur um die Schulungen, deren Gültigkeit im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 18.08.2020 regulär geendet hätten.
Das LBA rät jedoch, dass trotz der gewährten Verlängerung der Fortbildungsfrist schnellstmöglich eine Fortbildung absolviert werden sollte, z. B. in Form eines Webinars oder eines Präsenzunterrichts (soweit möglich). Hierdurch kann vermieden werden, dass durch einen starken gleichzeitigen Bedarf an Fortbildungen zum Ablauf der Verlängerungsfristen eine Fortbildung nicht zeitgerecht absolviert werden kann.
Achten Sie bitte darauf, dass die Kontrollpersonen, die ihre Bilderkennungsschulungen nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, eine Leistungsüberprüfung absolvieren müssen.
Die Entscheidung für Personen, die nach einer bereits erfolgten Erstschulung nicht innerhalb von sechs Monaten geprüft werden konnten, steht noch aus. Darüber soll nach der Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes entschieden werden.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Das Sprengstoff-Spürhundeteam – das am besten überwachte „Kontrollgerät“
Wenn es um die Luftsicherheit geht, arbeiten Menschen, Technik und Tiere Hand in Hand. [...]
Fortbildung für Luftsicherheits-Ausbilderinnen und -Ausbilder 2026
Die im Februar 2025 begonnene Tradition wird fortgeführt: Dirk, der den Staffelstab übernommen hat, [...]
AWiAS stellt ein – aktuelle Stellenangebote
Wir stellen ein! Unser Team wächst stetig, und mit neuen Projekten und innovativen Ideen [...]
Bedrohung erkennen: Schulung zu improvisierten Brandsätzen
In den Schulungen für Kontrollpersonal ist ein wesentlicher Bestandteil die Vermittlung zu USBV, also Spreng- [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











