Wie Sie vermutlich bereits bemerkt haben, betrachten wir die Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes oft mit einer gewissen kritischen Distanz – insbesondere dann, wenn sie eine sehr individuelle Auslegung der DVO (EU) 2015/1998 oder der LuftSiSchulV betreffen.

Umso erfreulicher war es für die Ausbilderinnen und Ausbilder im Zuständigkeitsbereich des LBA, die an der Ausbilderfortbildung in Mannheim teilgenommen haben, eine äußerst positive Erfahrung mit ihrer Behörde zu machen. Bei der in Eigeninitiative organisierten Fortbildung, die vom 28.02. bis 02.03.2025 stattfand, nahm das LBA eine besonders unterstützende Rolle ein.

Die Teilnehmenden schätzten die konstruktive, unkomplizierte und kooperative Haltung des LBA bei der organisatorischen Abwicklung der Veranstaltung. Diese unerwartete Unterstützung wurde als klares Zeichen dafür gewertet, dass das LBA den direkten Austausch und die kontinuierliche Weiterbildung aktiv fördert.

Die Veranstaltung in Mannheim war somit nicht nur ein voller Erfolg für die Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität, sondern auch ein bemerkenswertes Beispiel für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften und der Aufsichtsbehörde.

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