Bei den Unternehmen in Deutschland entsteht zunehmend der Eindruck, dass die für die sichere Lieferkette zuständigen Behörden – LBA und BMDV – „abgetaucht“ sind. So haben sie sich beispielsweise zum Thema Rest-Verfahren im Ausland überhaupt noch nicht geäußert, obwohl gerade dieses Verfahren (unabhängig, welche Meinung dazu besteht) für unseren Export von besonderer Bedeutung ist.
Einen kurzen Lichtblick gab es im letzten Jahr, als auf Initiative und unter Beteiligung des BMDV im LBA eine Verbändeveranstaltung stattfand. Bedauerlicherweise hatte dieses kurze Zucken keinen Nachhall, weil alle dortigen Vereinbarungen bisher nicht eingehalten wurden. So fehlt beispielweise bis heute das versprochene Protokoll. Auch, dass man sich nun in kurzen Abständen regelmäßig treffen möchte und ab September 2023 ein Terminvorschlag seitens BMDV erfolgen sollte, steht noch aus.
Nun warten wir alle händeringend auf Handlungsinformationen zum Thema Cyber-Security, was ab 1.1.2025 greifen wird. Bei unseren Kunden stellen wir große Unsicherheit zu diesem Thema fest, aber leider sind auch wir auf mehr Input angewiesen. Die Frage, die uns oft erreicht: Sind wir überhaupt betroffen? Welche Personenkreise zu den erforderlichen Schulungen sind genau und mit was zu schulen? Freundlicherweise wurden uns die Grundsätze zur Anwendung der Cybersicherheitsmaßnahmen der Verordnung (EU) 2015/1998 der Kommission zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (§§ 9 und 9a LuftSiG) zur Verfügung gestellt, aber eben mehr auch nicht.
Liebes LBA, nutzen Sie doch bitte Ihre Internetseite für mehr Informationen!
Wir könnten noch mehr Themen anführen, bei denen wir uns mehr Kommunikation und Information wünschen, doch wir bleiben positiv, denn „Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen “.
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