Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur “Sicherheitskultur“ für alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft. Danach sind künftig Kenntnisse von “Elementen nachzuweisen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen”.
Für Erstschulungen wird das modulare Schulungssystem entsprechend angepasst; für die Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.3.10, 11.2.4 und 11.2.5 wird eine zusätzliche Fortbildung im Jahr 2022 notwendig sein.
Weitere Informationen erfahren Sie gerne über uns!
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Das Sprengstoff-Spürhundeteam – das am besten überwachte „Kontrollgerät“
Wenn es um die Luftsicherheit geht, arbeiten Menschen, Technik und Tiere Hand in Hand. [...]
Fortbildung für Luftsicherheits-Ausbilderinnen und -Ausbilder 2026
Die im Februar 2025 begonnene Tradition wird fortgeführt: Dirk, der den Staffelstab übernommen hat, [...]
AWiAS stellt ein – aktuelle Stellenangebote
Wir stellen ein! Unser Team wächst stetig, und mit neuen Projekten und innovativen Ideen [...]
Bedrohung erkennen: Schulung zu improvisierten Brandsätzen
In den Schulungen für Kontrollpersonal ist ein wesentlicher Bestandteil die Vermittlung zu USBV, also Spreng- [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











