Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur “Sicherheitskultur“ für alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft. Danach sind künftig Kenntnisse von “Elementen nachzuweisen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen”.
Für Erstschulungen wird das modulare Schulungssystem entsprechend angepasst; für die Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.3.10, 11.2.4 und 11.2.5 wird eine zusätzliche Fortbildung im Jahr 2022 notwendig sein.
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