Am 10. März 2023 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2023/566 veröffentlicht, um bestimmte Luftsicherheitsmaßnahmen zu präzisieren, zu harmonisieren und zu vereinfachen.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Software für die automatische Erkennung verbotener Gegenstände (APID), Sprengstoffdetektoren (EDS) für Handgepäck, Sprengstoffspurendetektoren (ETD), Sicherheitsscanner und Sprengstoffdetektoren für explosionsfähige Dämpfe (EVD).
Außerdem wird gemäß Nummer 6.8.7.2 festgelegt, dass Luftfahrtunternehmen deren Luftfrachtsendungen im PLACI-Verfahren als ernste Bedrohung für die Zivilluftfahrt eingestuft werden, nicht verladen werden dürfen, es sei denn es wurden Sicherheitskontrollen gemäß Nummer 6.8.7.3 und 6.8.7.4 durchgeführt.
In der Transporteurserklärung Anlage 6-E wurde der geschäftliche Versender gestrichen.
Ausbilder mit der Genehmigung zur Erteilung von Schulungen gemäß den Nummern 11.2.3.1 bis 11.2.3.5 sowie 11.2.4 (Ausnahme: Schulung von Aufsichtspersonal gem. Nummer 11.2.3.6 bis 11.2.3.11) und 11.2.5 müssen durch die zuständige Behörde zertifiziert werden.
Die Verordnung trat am 01.04.2023 in Kraft.
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