Neue Verordnung (EU) 2026/247 vom 2. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 in Bezug auf Spezifikationen für nationale Qualitätskontrollprogramme im Bereich der Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt

Die Europäische Kommission aktualisiert die Vorgaben für nationale Qualitätskontrollprogramme in der Luftsicherheit. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 300/2008, die um neue internationale Anforderungen ergänzt wird.

Künftig müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre Programme Verfahren zur Meldung von Störungen im Zusammenhang mit unrechtmäßigen Eingriffen sowie ein vertrauliches Meldesystem für Sicherheitsinformationen (z. B. durch Fluggäste, Besatzung oder Bodenpersonal) vorsehen.

Kurz gesagt ist das Ziel, Mängel schneller zu erkennen und zu beheben sowie einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Erfassung, den Austausch und die Analyse sicherheitsrelevanter Ereignisse zu schaffen. Betreiber und verantwortliche Stellen werden verpflichtet, sicherheitsrelevante Vorfälle innerhalb festgelegter Fristen an die zuständigen Behörden zu melden und interne Meldesysteme mit klar definierten Verantwortlichkeiten, standardisierten Formularen und einheitlicher Klassifizierung einzurichten.

Damit wird das bisher fragmentierte Meldewesen harmonisiert. Dies ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz, Effizienz und Sicherheit in der europäischen Zivilluftfahrt.

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