Mit der neuen Verordnung (EU) 2025/920 setzt die Europäische Union weitere Standards in der Luftsicherheit – diesmal mit direkten Auswirkungen auf das Kontrollpersonal. Wer künftig seine Zulassung beim Luftfahrt-Bundesamt verlängern möchte, muss sich auf strengere und differenziertere Anforderungen einstellen.

„11.3.3 Der Prozess der erneuten Zertifizierung oder Zulassung muss Folgendes umfassen:

 a) eine Theorieprüfung oder ein Auswahlgespräch zur Bewertung der für die Wahrnehmung der

zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Theoriekenntnisse der Personen und

 b) eine Bewertung der betrieblichen Leistung, die alle zugewiesenen Funktionen umfasst, oder eine

praktische Prüfung zur Bewertung der für die Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben

erforderlichen Kompetenzen wie von der zuständigen Behörde festgelegt und

 c) einen standardisierten Bildauswertungstest für Personen, die Röntgen- und EDS-Geräte bedienen.

 

11.3.4 Die Theorieprüfung oder das Auswahlgespräch muss aus einer Reihe von erörterten Fragen und/oder

Themen bestehen, die eine hinreichend umfassende und gründliche Bewertung der Kenntnisse des

Bewerbers ermöglichen.

 

11.3.5 Der standardisierte Bildauswertungstest muss aus einer Anzahl von Bildern unterschiedlichen Schwierig-

keitsgrads bestehen, die eine hinreichende Bewertung der für die zugewiesenen Funktionen relevanten

Kenntnisse und Interpretationsfähigkeiten des Bewerbers in Bezug auf alle Kategorien verbotener Gegenstände ermöglichen.“

Was ändert sich konkret?

Die neue Regelung sieht einen mehrstufigen Rezertifizierungsprozess vor:

  • Theorieprüfung oder Auswahlgespräch zur Überprüfung des aktuellen Fachwissens

  • Praktische Bewertung oder Leistungsnachweis der operativen Fähigkeiten – je nach behördlicher Vorgabe

  • Standardisierter Bildauswertungstest für Personal an Röntgen- oder EDS-Geräten

Der Bildauswertungstest muss verschiedene Schwierigkeitsgrade und Kategorien verbotener Gegenstände abdecken. Ziel ist eine realistische Bewertung der Erkennungs- und Interpretationsfähigkeiten.

Warum ist das wichtig?

Die Anforderungen an Luftsicherheitskräfte steigen – nicht nur durch neue Bedrohungslagen, sondern auch durch technologische Entwicklungen. Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass Kontrollpersonal nicht nur einmalig, sondern regelmäßig und nachvollziehbar auf dem aktuellen Stand ist.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Noch ist offen, wie genau die zuständigen Behörden diese Vorgaben umsetzen werden – etwa in Bezug auf Inhalte, Prüfungsformate und Wiederholungsfristen. Klar ist aber: Unternehmen, die Sicherheitspersonal einsetzen, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen befassen – und ihre internen Prozesse sowie Schulungskonzepte entsprechend vorbereiten.

Wir halten Sie dazu selbstverständlich auf dem Laufenden.

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